Kurz gemeldet – Klage gegen die Telekom

Die Nordrhein-Westfälische Verbraucherzentrale will gerichtlich klären, ob die von der Telekom geplantze Drossel für Vielnutzer zulässig ist. Das gab heute am Abend der Focus bekannt. Anfang Mai wurde die Telekom bereits wegen der eingeführten Internetdrossel auf 384 kb/s abgemahnt, die Telekom hat darauf hin ein bisschen nachgegeben und die Pläne zur Drossel ein bisschen auf 2 MB/s gelockert. Laut der Verbraucherzentrale NRW soll diese Drosselungs-Klausel generell aus den Verträgen verschwinden.

Ein Sprecher der Verbraucherzentrale äuérte dem Focus gegenüber, daß es eine Wiederholungsgefahr gäbe. Die Verbraucherzentrale fordert, daß die Telekom eine Unterlassungserklärung abgibt, die noch seit Mai außen stehen würde.Die Telekom soll künftig keine solchen drastischen Kopplungen mehr unternehmen

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