Pflicht zur End-to-End-Verschlüsselung

Das deutsche Verbraucherschutzministerium will sich in Brüssel für die Verschlüsselung von Nutzerdaten bei Internetdienstanbietern stark machen. Wenn es nach den Staatssekretären geht, so soll eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der Grundverordnung für Datenschutz feststehen. Wenn ein Nutzer explizit auf Kryptographie verzichten will, soll auf diese Sicherheitsstandards verzichtet werden.

Bisher bieten nur wenige Anbieter eine komplette Verschlüsselung der Nutzerdaten an. DE-Mail und Mail Made in Germany sind nicht ausreichend geschützt, da die Nutzerdaten nur auf den Transportwegen verschlüsselt sind und auf den Servern ungesichert vorliegen.

Geht es nach den deutschen Verbraucherschützern, muß eine End-to-End-Verschlüsselung gesetzlich festgelegt sein und von Haus aus standardmäßig aktiviert sein. Nur wenn „der wissende Kunde“ auf eine verlässliche Variante der Verschlüsselung verzichten will, so soll das Datenschutzzniveau abgesenkt werden.

Weiterhin soll eine stärkere Überwachung der in Europa agierenden Konzerne festgeschrieben werden. Das soll heißen, daß beispielsweise Datenschutzbehörden sich die Verfahren zur Kryptografie der Banken und anderen Unternehmen wissenschaftlich fundiert und sicher sind.

Fazit

Bleibt abzuwarten, wie die gesetzlichen Regelungen genau aussehen werden und wie diese dann von den einzelnen Unternehmen umgesetzt werden. Open-Source Software bietet durch das Viele-Augen-Prinzip eine erhöhte Sicherheit. Aber in wie fern solche Software eingesetzt wird, steht noch in den Sternen. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung funktioniert nur, wenn jeder Nutzer ein Schlüsselpaar aus langen und zufällig generierten Schlüsseln besitzt – einem öffentlichen Schlüssel und einen privaten Schlüssel – wobei der öffentliche Schlüssel zum Verschlüsseln der Mails getauscht wird. Sicher bleibt das ganze nur, wenn jeder Nutzer nur selbst Zugriff auf seinen eigenen geheimen Schlüssel hat, der nicht öffentlich zugänglich auf fremden Servern herumliegt.

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