EU-Kommission erlaubt deutlich mehr Fernsehwerbung

EU-Digitalkommissar Oettinger gibt Tipps zum Umgang mit nerviger Fernsehwerbung. (Bild: Pablo Blazquez Dominguez/Getty Images)
EU-Digitalkommissar Oettinger gibt Tipps zum Umgang mit nerviger Fernsehwerbung. (Bild: Pablo Blazquez Dominguez/Getty Images)

Brüssel will Fernsehsendern längere und häufigere Werbung in der Hauptsendezeit gestatten. Für genervte Zuschauer hat Digitalkommissar Oettinger ein paar einfache Tipps.

Die Europäische Kommission will Fernsehsendern künftig deutlich mehr Werbung in den Abendprogrammen ermöglichen. Das sieht der Entwurf der neuen EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien vor, den die Kommission am Mittwoch in Brüssel vorstellte. Demnach dürfen die Sender künftig alle 20 Minuten statt wie bislang alle 30 Minuten das Programm für Werbung unterbrechen (Artikel 20). Zudem gilt das Limit von 20 Prozent für Werbung nicht mehr für jede Stunde, sondern insgesamt für das gesamte Programm zwischen 7:00 und 23:00 Uhr (Artikel 23).

Das bedeutet, dass die Sender in Zeiten mit wenigen Zuschauern wenig Werbung senden, zur Hauptsendezeit aber das bisherige Kontingent von zwölf Minuten pro Stunde deutlich ausdehnen könnten. Zudem will die Kommission die Möglichkeiten für die Platzierung von Produkten in Sendungen deutlich erweitern. Anstatt eines generellen Verbots mit gewissen Ausnahmen soll es eine generelle Erlaubnis mit wenigen Einschränkungen geben, beispielsweise für Nachrichten- oder Kindersendungen. Die Zuschauer sollen dabei aber nicht direkt zum Kauf von Produkten aufgefordert und über die Existenz der platzierten Produkte informiert werden.

Oettinger: Zuschauer können wegzappen

EU-Kommissar Günther Oettinger begründete die Flexibilisierung der Fernsehwerbung mit neuen Nutzungsgewohnheiten und Angeboten. „Wir glauben, dass hier der Fernsehzuschauer im Mittelpunkt stehen kann: Dort, wo zu viel Werbung ist, kann man abschalten, umschalten, durchzappen oder auf Video-on-Demand-Angebote übergehen“, sagte Oettinger. Die Kommission halte Produktplatzierung und Sponsoring für „marktwirtschaftlich darstellbar“ und habe damit „keine Probleme“, aber Transparenz sei in diesem Fall wichtig.

Die neue Richtlinie solle dabei nicht nur für klassische Fernsehsender, sondern auch für Streamingdienste wie Netflix oder Videoplattformen wie Youtube gelten (Artikel 28a). So muss Youtube künftig Inhalte entfernen, die Hass oder Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen hervorrufen könnten. Auch Kinder und Jugendliche sollen vor schädlichen Inhalten geschützt werden.

Mindestquote für EU-Produktionen

Für Streaming-Plattformen will die EU-Kommission für jedes EU-Land einen Anteil europäischer Produktionen von 20 Prozent festschreiben (Artikel 13). Die Gefahr, dass die Anbieter den Anteil nichteuropäischer Produktionen senken könnten, um die Vorgaben einzuhalten oder im Gegensatz verstärkt unattraktive europäische Produktionen anbieten könnten, sah Oettinger nicht. „Wir halten 20 Prozent für sehr maßvoll“, sagte er. Große Anbieter wie Netflix (21 Prozent) hielten die Vorgabe im EU-Schnitt bereits ein. Netflix sagte in einer Reaktion, der Streaming-Dienst habe bereits hunderte Millionen Euro in europäische Produktionen investiert. „Wir begrüßen das Ziel der Kommission, die Produktion in Europa aufblühen zu lassen, die vorgeschlagenen Maßnahmen werden das allerdings nicht erreichen.“

Links

  1. EU Richtline Liberalisierung der Fernsehwerbung

Netzgeflüster – Chippflicht für alle EU Bürger – (K)ein Aprilscherz

Im Magazin 2000plus Nr.360 des ARGO-Verlages ist auf S.9 nachfolgender Artikel erschienen. Bitte an alle Bekannte und Freunde weitergeben und auf alle WEB-Seiten setzen!” Ihre Medienspürnase

Einführung von EU-Standard-Chip steht kurz bevor

EPS ersetzt Personalausweis

Was für Hunde und Katzen schon seit Jahren weltweit Standard ist, wird ab 1. Januar 2016 auch für die Bürger der Europäischen Union schrittweise eingeführt. Ganz neu ist diese Idee nicht, wird aber mit dem Vorhaben in der Europäischen Union jetzt zum ersten Mal in großem Stil in einer Staatengemeinschaft eingeführt.

Anfang August haben sich die Mitglieder der Europäischen Union nach langen Geheimverhandlungen auf die Eckdaten für den Europäischen Personal-Standardchip (kurz: EPS) geeinigt. In den letzten Monaten hatten die Veröffentlichungen des amerikanischen Sicherheitsexperten Edward Snowden über den amerikanischen Geheimdienst NSA für Aufregung gesorgt. Aus Angst, daß durch diese Veröffentlichungen Details über die schon lange vereinbarte enge Zusammenarbeit der EU mit den USA über den EPS bekannt werden könnten, hatten die europäischen Regierungen einen Stopp der Vorbereitungen zum EPS beschlossen. In einer bisher noch nicht veröffentlichten Pressemitteilung der EU-Chip-Kommission heißt es, EPS werde für alle Bürger außergewöhnliche Vorteile bieten. So könne der Personalausweis abgeschafft und bei Unfällen die Identität der Personen sofort festgestellt werden. Ein besonderer Vorteil des EU-einheitlichen EPS-Chips sei die extrem schnelle Identifikation von Personen mit Hilfe elektronischer Mini-Detektoren (EMD), die ein Auslesen aller relevanten Daten innerhalb von nur 50 Millisekunden ermöglichen.

Die EU-Chip-Kommission weist ferner darauf hin, daß Nachteile weder bekannt, noch für die Zukunft zu erwarten seien. Es gebe auch keinerlei medizinische Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei Säuglingen bereits kurz nach deren Geburt.

Auch die Datenschützer haben keinerlei Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei allen Bürgern. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Deutschland von der Großen Koalition bereits erarbeitet worden. Damit wird bei Säuglingen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Implementierung am 1. Januar 2016 begonnen werden. Auch für Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, wird die Implementierung zum gleichen Zeitpunkt eingeführt. Für alle übrigen EU-Bürger ist eine fünfjährigen Übergangszeit vorgesehen. Anträge auf die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden bereits am 1. Januar 2018 nicht mehr möglich sein, so dass EU-Bürger, dem EU-Chip notgedrungen werden zustimmen müssen, weil sie sich sonst nicht mehr ausweisen könnten.

Möglicherweise wird es in einigen Ländern zu Klagen von EU-Bürgem oder Interessenverbänden gegen den EPS-Chip kommen. Einer unbestätigten Meldung zufolge soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegenüber der EU-Chip-Kommission aber bereits deutlich gemacht haben, dass man die gesetzlich vorgeschriebene Implementierung des EPS-Chips keinesfalls als Verletzung der Menschenrechte ansehen werde. Entsprechende Klagen dürften deshalb keine Erfolgsaussichten haben.

Update 30.11. Abends

Wer genauer hinsieht und Meister Google befragt, der wird sicherlich erkannt haben, daß hinter diesem Joke die Neue Weltpresse steckt. Das Magazin 2000Plus aus dem Argo-Verlag hat diese Satire wohl falsch verstanden und eine Verschwörungstheorie daraus gemacht. Der Argo-Verlag ist für seine esoterischen Themen und Verschwörungstheorien bekannt, nunmehr auch für seinen eher leichtgläubigen Journalismus und Populismus.