Wieder einmal wurden drei LED-Lampen in Hong-Kong bestellt, sogenannte Spotlampen mit Fassungsgröße E14 und jeweils 12 Watt. Diese sollten dieses Mal bei mir in der Küche installiert werden, um Strom zu sparen. 36 Watt gegen 120 Watt sollten gut 2 Drittel Ersparnis bringen.
Insgesamt sollten die drei Lampen 14 Euro 25 Cent kosten, also 4 Euro 75 pro Lampe. Bestellt wurde wieder beim gleichen Händler in Hong-Kong, der wegen zolltechnischen Problemen mittlerweile in Polen auch ein Warenlager betreibt. Der Versand ist bei dem Händler gratis, egal wieviel man bestellt. Der Endpreis betrifft also nur die bestellte Ware, also die Lampen in meinem Fall. Das war bei den letzten Bestellungen auch schon so. Die erste der letzten Geschichten wurde im Provinz-Zollamt Gera abgewickelt, die nächste dann im Hauptstadt-Zollamt Dresden. Bei letzterem packte man zwar aus, schickte aber ohne irgendetwas zu beanstanden weiter an meine Adresse. Bereits am Samstag, dem 10. Januar, kam mit der deutschen (Schnecken)Post ein Brief von eben jener Post ins Haus geflattert. Ich zitiere einmal aus dem Brief.
Sehr geehrte Postkundin, sehr geehrter Postkunde,
wir konnten eine an Sie gerichtete Postsendung, mit Herkunft außerhalb der EU, nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Die hierfür benötigte Rechnung bzw. ein Zahlungsbelegt befand sich leider nicht an der Außenseite Ihrer Sendung (ggf. mögliche weitere Gründe entnehmen Sie bitte der beigefügten Mitteilung)
Die Sendung liegt innerhalb der nächsten 14 Kalendertage (ab Datum dieses Schreibens), beim Zollamt zur Zollanmeldung für Sie bereit. Nach Ablauf dieser Frist muß die Sendung an den Absender im Ausland zurückgesandt werden.
Wir Bitten um Ihr Verständnis, daß Ihnen in dieser Sache auf Grund von zollrechtlichen und anderen gesetzlichen Bestimmungen zusätzlicher Aufwand entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Post.
Im Briefkopf stand das Absendedatum (Freitag, 9. Januar) des Briefes und wahrscheinlich ist das auch das Datum, an dem die Lampen in Gera beim Zoll eintrudelten. Dazu stand noch ein Identcode und die Laufende Nummer 165 aufgedruckt. Die Nummer wurde handschriftlich mit Kugelschreiber durchgestrichen und eine 162 dahinter geschrieben.
Weiter unten in der Mitteilung befinden sich noch Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse und Öffnungszeiten des Zollamtes in Gera. Am Samstag habe ich mir vorgenommen, am Montag den 12. Januar dort anzurufen.
Montag Vormittag
Also habe ich mir gegen 11 Uhr mein Festnetztelefon geschnappt und haarklein die Telefonnummer vom Zollamt – so wie sie auf dem Brief stand – eingedrückt. Es kam ein Freizeichen, dann tüdelte die Nummer durchs Telefon und dann kam … nichts mehr. Drei weitere Versuche mit dem Festnetztelefon kamen auf das selbe Ergebnis. Also probehalber den ganzen Spaß noch mit dem Handy versucht, doch die ernüchternde Durchsage „Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt“ kam gleich nach dem Wählen.
Also Computer hochgefahren und mir die Telefonnummer aus dem Internet besorgt, es haben hinten raus zwei Ziffern gefehlt, die die Post oder Zollamt Gera einfach unterschlagen haben … Unterschlagung von Telefonnummern geht gar nicht
„Auf ein Neues“ dachte ich mir „Mit falschen Telefonnummern können die dich nicht abwimmeln“ und habe die nunmehr richtige Nummer aus dem Internet in mein Telefon gedrückt. Und siehe da, es hat geklappt. Recht schnell hatte ich auch einen Zollamtsmitarbeiter am Apparat, nach der Stimme zu urteilen, den selben Typen wie damals im Oktober.
Kurz habe ich ihm das Anliegen geschildert – fehlende Rechnung auf dem Päckchen – und habe ihn gebeten, er solle doch das Päckchen nehmen und mal einen Blick drauf werfen. Manchmal wird die außenseitig aufgebrachte Rechnung recht schnell bei der Post oder beim Zoll überklebt oder ein Mitarbeiter übersieht zu klein gedrucktes im Eifer des Abfertigungsgefechtes – oder mangels an Brillen. Ich solle ihm mal die Laufende Nummer durchgeben. Gesagt getan, ich habe ihm die Nummer 162 (handschriftlich hinzugefügt) durchgegeben und der Mitarbeiter ging ins Lager, wo er eine gefühlte halbe Stunde verblieb. Aber eine gemessene Wartezeit von um die 10 Minuten war es schon, wo der Mitarbeiter im Lager war.
Also kam er wieder ans Telefon und frage nochmals nach meinem vollständigen Namen und Adresse, worauf hin er wieder im Lager verschwand und dort herumwühlte. Kurze Zeit später meldete er sich erneut, er habe das Päckchen gefunden, aber unter einer anderen Nummer (der 164) die mit irgendwelchen Listen im Lager und auf meinem Brief vom Zollamt/Post nicht überein stimmte.
Laut mündlicher Bestätigung war eine Rechnung am Päckchen angebracht, allerdings durch den Aufkleber Sicherheitsprüfung verdeckt. Das also sagte mir alles. Dem Zoll war wieder einmal eine Lampe nicht ganz geheuer. Nun wollte er doch noch wissen was das gekostet hätte und was im Päckchen zu finden währe. Ich sagte dem Mitarbeiter, daß es sich um drei LED-Spotlampen handeln würde.
Sofort kam die Entgegung von ihm, daß da wieder kein Hersteller auf der Verpackung stehen würde, den man in Regress nehmen könne und wieder kein CE-Zeichen drauf währe. Für wieviel Volt die denn zugelassen währen, wollte er noch wissen. Für 220 bis 240 Volt, also hiesige Wechselspannung. Er bot mir an, diese Lampen prüfen zu lassen, wie das letzte Mal. Das würde so um die 2 bis 3 Wochen dauern und falls die Lampen durchfallen, würden die wieder an den Händler gehen. Nun fragte ich genauer nach, was mich denn diese Prüfung kosten würde. Hier eierte der Zollbeamte ziemlich herum, es währe vielleicht kostenlos, aber er hätte nie gehört, daß sich Leute irgendwie bei ihm wegen irgendwelcher Kosten gemeldet hätten. Es könnte aber auch kostenpflichtig sein…
Punkt. Aus. Das war für mich der Anlass zu sagen „Dann schickt’s doch zurück!“ Doch dazu bräuchte das Zollamt mit oben zitiertem Brief und einer handschriftlichen Anmerkung Annahme verweigert plus Unterschrift. Wie ich denn das hinschicken solle – habe da einfach mal etwas komisch nachgehakt. Entweder persönlich vorbeibringen – fällt weg, 100 km wegen einem läppischen Brief zu fahren ist zu weit. Per Post – 60 Cent. Fax ginge auch, aber da will die Telekom (oder wer auch immer) noch Geld abgreifen. Ahja – E-Mail aktzeptiert der Beamte also auch. Also habe ich auf den Wisch vom Zollamt das geforderte Annahme Verweigert, mit freundlichen Grüßen die Medienspürnase draufgeschrieben und eingescannt.
Die Medienspürnase wollte sich wenigstens eine kleine Genugtuung für den ganzen Aufwand gönnen. Also wurde das Anschreiben mit recht hoher Auflösung eingescannt und als PDF mit knapp 20 MB gespeichert. Dieses Anschreiben landete dann mehrmals von verschiedenen Mailadressen mit 20 MB (soviel läßt mein Provider zum Versenden zu) im Postfach des Zollbeamten. Viel Spaß wünsche ich dem Geraer Zoll damit.
Gleich darauf habe ich den Lampenhändler in China und Paypal kontaktiert, beiden das Problem geschildert.
Dienstag früh
Da gibt es nicht mehr viel zu sagen. Der Händler hat via Paypal den Warenwert von 14 Euro 75 recht schnell (quasi über Nacht) zurückerstattet. Mittlerweile bietet genau der gleiche Onlineshop die selben Lampen für ähnliche Preise über das europäische Warenlager in Polen an. Einen Versuch über dieses mache ich noch, denn da dürfte kein Zoll mehr zwischen geschaltet sein.
Fazit
15 Euro für drei Lampen, keine Versandkosten … was Warensendungen dem Händler aus Hong-Kong nach Deutschland kosten weiß ich nicht. Jedenfalls zahlt der Zoll jetzt wieder einmal mehr die Versandkosten an die chinesische Ostküste. Wenn man sich das überlegt ist das Realsatire hoch drei, zumal die Versandkosten zurück im Endeffekt der Steuerzahler übernimmt. Billiger wäre es, wenn man hin und wieder, gerade bei solchen Sachen, die Augen beim Zoll zudrücken würde und das dem Verbraucher einfach übergibt. So langsam gewinne ich den Eindruck, daß man hier in der Provinz nichts besseres zu tun hat als auf Paragrafen, Prüfzeichen und fehlenden Verpackungsaufdrucken herumzureiten.